Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
nach dem Ablauf der Übergangszeit wirken sich ab Montag, 3. April, die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes nun auch auf die Infektionsschutzmaßnahmen in den Schulen aus.
Im Detail bedeutet dies:
- die Verpflichtung zum Tragen einer Maske im und außerhalb des Schulgebäudes entfällt. Ein freiwilliges Tragen der Masken auch im Unterricht bleibt selbstverständlich erlaubt. Im Falle eines positiven Antigen-Schnelltests innerhalb einer Klasse oder Lerngruppe wird für alle Schüler/innen und Lehrkräfte unverzüglich das Tragen einer OP- bzw. FFP2-Maske im Innen- und Außenbereich angeordnet.
- Die dreimal pro Woche stattfindenden Testungen werden als Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht weiterhin umgesetzt
- Für schulfremde Personen gilt die 3G-Regelung
- Umgang mit Erkältungs- und Krankheitssymptomen
- Regelmäßiges Lüften