Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
die ab dem 20. März bundesweit beschlossenen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes sollen durch u.a. eine Maskentragepflicht sowie Testungen in allen gesellschaftlichen Bereichen nach wie vor ein Basisschutz sicher stellen. Eine Übergangsfrist im Infektionsschutzgesetz erlaubt es, einzelne Maßnahmen bis zum 2. April zu verlängern. Der saarländische Ministerrat hat in diesem Zusammenhang beschlossen, dass die aktuell in allen saarländischen Schulen geltenden Maßnahmen im Wesentlichen zunächst bis Anfang April beibehalten werden:
- Maskentragepflicht (außer Sport- und Musikunterricht sowie im Freien)
- Verpflichtung, regelmäßig dreimal pro Woche ein negatives Ergebnis auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus vorzulegen
- 3G-Nachweis für schulfremde Personen in der Schule (sofern sie sich nicht ohne Kontakt zu schulinternen Personen bzw. nur sehr kurzfristig in der Schule aufhalten)
- Umgang mit Erkältungs- oder Krankheitssymptomen
- Regelmäßiges Lüften