Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
nachdem im vergangenen Schuljahr 2019/20 die Versetzungsentscheidungen noch ausgesetzt wurden, gilt diese pauschale Regelung im aktuellen Schuljahr nicht mehr. Alle Schulen treffen Versetzungsentscheidungen am Ende des Schuljahres 2020/21.
Allerdings kann bei Nichterfüllung der Versetzungsbedingungen die Versetzung mit Entscheidung der Zeugniskonferenz ab Klasse 8 ganz ausgesetzt werden oder aufgrund der Anerkennung besonderer Umstände (Pandemiegründe) dennoch vollzogen werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Elternschreiben des Bildungsministeriums.