Liebe Eltern, liebe Erziehungsberchtigte,
da im Regionalverband Saarbrücken der Inzidenzwert seit drei Tagen über 165 liegt, verwehrt das neu geltende Bundesinfektionsschutzgesetz den Präsenzunterricht an Schulen.
Aus diesem Grund ist der Präsenzunterricht mit Ausnahme der Klassen 9 und 10 ab dem 3.5.2021 untersagt, und das „Lernen von zuhause“ beginnt. Sobald die Inzidenzzahlen wieder sinken und an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 165 liegen, wird die Schule wieder geöffnet.
Weitere Informationen, u.a. zur Notbetreuung, entnehmen Sie bitte folgendem Elternschreiben.
Vorgehensweise Inzidenzwert von 165
Bitte beachten Sie die Information des Bildungsministeriums bzgl. der Vorgehensweise bei einem Inzidenzwert von über 165 und den daraus resultierenden Schulschließungen.
Vorgaben aus dem Infektionsschutzgesetz zum Schulbetrieb
Seit dem 23. April 2021 ist das geänderte Bundesinfektionsschutzgesetz mit der sogenannten „Corona-Notbremse“ in Kraft getreten. Bitte entnehmen Sie dem alle Informationen zu den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes im Schulbetrieb dem Rundbrief des Bildungsministeriums.