Wer kann in die Oberstufe wechseln?
• Jede/r, die/der an einer Gemeinschaftsschule die 10. Klasse erfolgreich abgeschlossen hat und auf dem Zeugnis den Vermerk „Berechtigung zum Übergang in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe“ hat, kann in die Oberstufe wechseln. Dazu werden in der 10. Klasse mindestens 3 A-Kurse in der Fächergruppe III benötigt, die nicht mit der Note „mangelhaft“ oder „ungenügend“ bewertet wurden ( → Ausgleichsregelungen)
• Jede/r, die/der an einem Gymnasium die Versetzung in die 10. Klasse geschafft hat, kann ebenfalls in unsere Oberstufe wechseln
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